Terms and Conditions

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge der DM Sport GmbH mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit DM Sport GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung von DM Sport GmbH betriebenen Trainingsstätten nach Maßgabe der Vereinbarung des Mitgliedsvertrages berechtigt sind. Vertragsbestandteil ist die der Trainingsstätte aushängende Hausordnung.

2. Nutzungsvereinbarung

Mit Erwerb einer Mitgliedschaft bei DM Sport GmbH kommt der Vertrag durch Unterschrift des Mitglieds über die vereinbarten Leistungen zustande. Sowohl DM Sport GmbH als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag schriftlich und mit Originalunterschrift widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 6. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.

Nach Zahlungseingang können die Leistungen von DM Sport GmbH im vereinbarten Umfang der jeweiligen Trainingsstätte, diese bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten genutzt werden. Alle Mitgliedschaften oder Angebote von DM Sport GmbH sind persönlich und können nicht übertragen werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Richtlinien verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes von 150 Euro. DM Sport GmbH bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten.

3. Hausordnung

DM Sport GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweilige Trainingsstätte aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Benutzung der Geräte der Trainingsstätte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Trainer und Personal sind berechtigt, soweit es zur Aufrechterhaltung des geordneten Betriebes der Trainingsstätte, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Dieser Weisung ist Folge zu leisten.

4. Zahlungsbedingungen, Rücklastschriften, Mahnung

Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen wird monatlich im Voraus zum Monatsbeginn fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Das Mitglied erteilt DM Sport GmbH die Berechtigung die Beträge per SEPA-Lastschrift vom Bankkonto des Leistungsempfängers einzuziehen. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Anmeldegebühr wird einmalig bei Vertragsschluss in der vereinbarten Höhe fällig. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die entstandenen zusätzlichen Kosten (Bankrücklastgebühren) vom Mitglied zu tragen. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Im Fall einer Änderung der Kontoverbindung ist das Mitglied verpflichtet diese rechtzeitig mitzuteilen. Die Kontodaten müssen mindestens eine Woche im Voraus mitgeteilt werden.

5. Zahlungsverzug

Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. DM Sport GmbH behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

6. Laufzeit der Mitgliedschaft und Kündigungsfrist

Eine Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 4 Wochen. Diese kann immer zum Monatsende mit einer 4-wöchigen Frist gekündigt werden. Eine Kündigung muss schriftlich und mit Originalunterschrift an DM Sport GmbH, Gronauer Waldweg 48, 51469 Bergisch Gladbach erfolgen.

7. Ruhezeit, Stilllegung des Vertrages, Adressänderungen

Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis durch die Vorlage eines ärztlichen Attests zum Nachweis von Krankheit, Schwangerschaft, Wehrdienst, oder vergleichbaren Verhinderungsgründen und gegen eine Gebühr in Höhe von 10 Euro auf eine im Voraus bestimmte Zeit ausgesetzt werden. Dieses Attest muss einen genau definierten Zeitraum der Ruhezeit ausweisen und spätestens zur Mitte eines Monats vorliegen, um ab dem Folgemonat den angegebenen Zeitraum von Beitragszahlungen befreit zu sein. Für zu spät eingereichte Atteste kann DM Sport GmbH keine Verantwortung/ Kosten übernehmen.

Das Mitglied ist verpflichtet, DM Sport GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von DM Sport GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

Das Mitglied ist dazu verpflichtet jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., DM Sport GmbH unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen.

8. Schließzeiten, Ferien, Kursplanänderungen

DM Sport GmbH hat das Recht, nach vorheriger Ankündigung den Kursplan zu verändern, zu erweitern, Kurse zusammenzulegen und die Öffnungszeiten einzuschränken bzw. zu verlängern. Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie während der Sommerzeit (insgesamt höchstens 4 Wochen pro Jahr) behält sich DM Sport GmbH vor, die Sporthalle vorübergehend zu schließen. Außerdem bleibt die Sporthalle an Feiertagen geschlossen. In dieser Zeit behält sich DM Sport GmbH vor Reparaturen, Workshops, Seminare oder Umbaumaßnahmen durchzuführen. Die Vergütungspflicht des Mitglieds bleibt hiervon unberührt.

Sämtliche Änderungen der Öffnungs-, Schließ- und Kurszeiten werden zeitnah von DM Sport GmbH angekündigt und veröffentlicht.

9. Umfang der geschuldeten Leistungen

Eine Open-Gym Mitgliedschaft berechtigt zur selbstständigen Nutzung der Trainingsfläche einschließlich der Umkleideräume und der Sanitäranlagen (WC, Dusche) während der festgelegten Öffnungszeiten. Das Outdoor-Gym ist kein fester Bestandteil der Trainingsfläche und wird optional von der DM Sport GmbH zur Verfügung gestellt.

Die Open-Gym + Flatrate-Kurse Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen von DM Sport GmbH angebotenen Kursen die im Kursplan ausgewiesen sind, sowie die im oberen Abschnitt aufgelisteten Leistungen der Open-Gym Mitgliedschaft.

Der Erwerb einer Zehner-Karte berechtigt optional zur Teilnahme an allen von DM Sport GmbH angebotenen Kursen die im Kursplan ausgewiesen sind oder zur selbstständigen Nutzung der Trainingsfläche.

Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen/ Kurse/ Workshops (insbesondere mit externen Trainern und Dozenten) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung einer solchen Veranstaltung gesondert hingewiesen.

DM Sport GmbH garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte, Trainingsequipment oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/ bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung von DM Sport GmbH mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

9.1 Self-Check-In

Alle Mitglieder erhalten zu den festgelegten Self-Check-In Zeiten über einen in der App (Virtuagym) personalisierten QR Code Zugang in die Sporthalle. Zu diesen Self-Check-In Zeiten sind keine Trainer oder anderes Personal der Sporthalle anwesend. Während dieser Zeit findet KEINE Trainingskontrolle und auch KEINE Kurse statt. Das Mitglied bestätigt durch den Self-Check-In, dass es in der Lage ist komplett selbstständig und ohne Kontrolle von Trainern oder anderem Personal trainieren zu können. Das Mitglied verpflichtet sich, sich während dieser Zeit vorsichtig, sorgfältig und gewissenhaft in der Sporthalle zu verhalten, so dass es selber und auch nicht andere Mitglieder in Gefahr geraten. Sollten während dieser Self-Check-In Zeit Mängel am Inventar der Sporthalle festgestellt werden, so ist dieses Inventar nicht mehr zu benutzen und der DM Sport GmbH zu melden.

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) oder Tieren ist zu den Self-Check-In Zeiten untersagt.

Der QR Code ist personenbezogen und darf nicht an Andere übertragen werden. DM Sport GmbH speichert die Daten vom Öffnen der Sporthalle des jeweiligen Mitglieds.

Sollte sich eine Gruppe von Mitgliedern zu einer Self-Check-In Zeit verabreden, so muss sich jedes Mitglied einzeln Zugang zur Sporthalle über den QR Code verschaffen.

Mitgliedern unter 18 Jahren ist der Self-Check-In untersagt. Ausnahme ist, dass ein Erziehungsberechtigter (muss ebenfalls Mitglied sein) zeitgleich vor Ort ist.

DM Sport GmbH überwacht Teile der Trainingsstätte, Fluchttüren sowie den Eingangsbereich mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder, Aufklärung von Straftaten und zur Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebes erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

10. Haftung, Gesundheit

Soweit dem Mitglied Schadensersatzansprüche gegen DM Sport GmbH zustehen, die nicht auf eine Verletzung der sog. Kardinalspflicht zurückzuführen sind, haftet DM Sport GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Nutzung der Trainingsstätte geschieht immer auf eigene Verantwortung und Gefahr. Das Mitglied ist dazu verpflichtet vollkommen gesund am Training teilzunehmen und Verletzungen oder Erkrankungen aller Art dem leitenden Trainer und DM Sport GmbH mitzuteilen. Bei bewusstem Verschweigen solcher Verletzungen oder Erkrankungen übernimmt DM Sport GmbH keine Verantwortung für in der Folge auftretende Beschwerden. Nach Beendigung eines Trainings ist das Mitglied verpflichtet sich außerhalb unmittelbarer Nähe von anderen, noch trainierenden, Personen auszuruhen, da Freihanteln oder ähnlich massive Geräte schwere Verletzungen hervorrufen können.

DM Sport GmbH empfiehlt allen Personen, die die angebotenen Leistungen nutzen wollen ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten vor Beginn des Trainings zuerst eine geeignete Therapie durchzuführen, um ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen.

Sollte das Mitglied vor, während oder nach dem freiwillig ausgeübten Training eine plötzliche Befindlichkeitsveränderung verspüren, so ist es angehalten, dies DM Sport GmbH unverzüglich mitzuteilen und das Training sofort abzubrechen. DM Sport GmbH ist von jeglicher Haftung bei einem Trainingsunfall befreit, es sei den, seinem Verhalten ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.

Nimmt das Mitglied Leistungen von Partnern bzw. eines anderen Mitglied in Anspruch, so tut er das auf eigene Verantwortung. DM Sport GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die das Mitglied von diesen erhalten hat.

11. Verhalten in der Trainingsstätte, Konsumverbote, verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt in der Trainingsstätte zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen oder ärztlich verordneten Gebrauch des Mitgliedes dienen und/ oder sonstige Mittel, die als Dopingsubstanzen gelistet sind und die körperliche Leistungsfähigkeit steigern, in die Trainingsstätte mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied verboten solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Sporthalle anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist DM Sport GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/ oder Schadensersatz in Höhe von 500 Euro geltend zu machen. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalisierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Trainingsstätte bedarf es der vorherigen Absprache mit DM Sport GmbH.

12.Verhalten während des Trainings, Droppen

Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen und Ausstattungen der DM Sport GmbH sorgsam zu benutzen. Für vom Mitglied verursachte Beschädigungen ist Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
Das Training in Straßenschuhen ist untersagt. Beim Training sind entweder saubere Trainingsschuhe zu tragen oder es kann auch barfuß oder in Socken trainiert werden.

Das mutwillige Fallenlassen (sog. Droppen) von Gewichten ist nicht gestattet und gilt als Sachbeschädigung. Das Mitglied verpflichtet sich das Sportgerät sicher und ohne das er selbst oder andere zu Schaden kommen können auf dem Boden abzulegen. DM Sport GmbH behält sich vor Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher zu stellen.

13. Nutzung der Spinde und Parkplätze

DM Sport GmbH stellt dem Mitglied während der Anwesenheitszeit Spinde zur Verfügung. DM Sport GmbH ist dazu berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeit bzw. Öffnungszeiten verwendet werden. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände zu DM Sport GmbH mit zu bringen. Von Seiten von DM Sport GmbH werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem von DM Sport GmbH zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von DM Sport GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

Nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung dürfen Parkplätze vor DM Sport GmbH genutzt werden.

14. Bestimmungen zum Training Minderjähriger

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Training von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. Mitgliedern unter 18 Jahren ist der Zutritt über den Self-Check-In nicht gestattet. Auch nicht im Beisein eines Erziehungsberechtigten. Es sei denn, der Erziehungsberechtigte ist ebenfalls Mitglied und hat sich über den Self-Check-In Zutritt verschafft.

15. Datenschutz

DM Sport GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten der Trainingsstätte erfasst DM Sport GmbH Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitgliedes und speichert diese Daten. Zur Optimierung der Trainingsbedingungen werden diese Daten in anonymisierter Form verwendet. DM Sport GmbH überwacht Teile der Trainingsstätte mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder, Aufklärung von Straftaten und zur Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebes erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

Mit der Teilnahme an von DM Sport GmbH veranstalteten, durchgeführten oder organisierten Events, gleich ob Zuschauer oder Sportler, genehmigt das Mitglied DM Sport GmbH Foto- und Videoaufnahmen zu machen oder machen zu lassen und diese gewerblich für Werbezwecke und Berichterstattung in allen gängigen Medien zu nutzen. Dies gilt ebenfalls bei der Teilnahme an Kursen, Workshops und der selbstständigen Nutzung des Open-Gym. Somit liegen Eigentums- und Nutzungsrechte der entstandenen Medien bei DM Sport GmbH.

16. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

17. Schlussbestimmungen, Änderung der AGB, Aufrechnungsverbot, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Vertragssprache, Sonstiges

In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt DM Sport GmbH mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Änderungen dieser AGB - DM Sport GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

DM Sport GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen DM Sport GmbH aufrechnen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Vertragssprache ist deutsch. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


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